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Aufenthaltsgenehmigung

Die Aufenthaltsgenehmigung oder "EF/EØS-opholdsbevis"

Man kann sich als Tourist 3 Monate in Dänemark aufhalten, in diesem Zeitraum besteht keine Meldepflicht.

Will man im Land arbeiten, muss man sich bei der regionalen Staatsamtsbehörde (in Kopenhagen: Københavns Overpræsidium) ein Antragsformular für eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitgebererklärung besorgen. Diese Formulare müssen persönlich beim Staatsamt (Siehe unten in der Linkliste) abgegeben werden. Zusätzlich muss man seinen Pass und zwei Passfotos mitbringen.

Es dauert dann etwa 14 Tage bis man die Aufenthaltsgenehmigung bekommt.



Vorraussetzung ist jedoch: Ein Monatseinkommen von 7.000 dkr (Personen über 25 Jahre), 4.489 dkr (unter 25 Jahren) (Werte von 1998).

Es empfiehlt sich jedoch die Aufenthaltsgenehmigung 2-3 Monate bevor man in Dänemark einreist zu beantragen. Das Antragsformular muss an die dänische Repräsentation (Botschaft) in Deutschland zugesandt werden, dort bekommt man auch das Formular.



Statt einer Aufenthaltserlaubnis gibt es noch die Möglichkeit, eine 5-jährige Genemigung - ein "EF/EØS opholdsbevis" (EC/EEA residence certificate) zu bekommen.



Eine solche Genehmigung kann man bekommen, wenn man:

- einen Job hat

- eine selbständige Tätigkeit ausübt bzw. eine Firma betreibt.

(Auch Handwerker u.ä.)

- eine Pension/Rente bekommt, die mindestens so hoch wie die dänische Sozialhilfe ist.

- Arbeitslosengeld bezieht



Wenn man studiert (und sich selbst versorgen kann), dann bekommt man eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung, die man jährlich verlängern muss.

Man kann aber als Student und nicht-Student eine 5-jährige Genehmigung

beantragen, wenn man über ausreichende Mittel verfügt - d.h. man muss einen

Betrag auf einem Konto nachweisen. Dieser ist für bis zu 25-jährige (bei

Antragstellung) geringer als bei über-25-jährigen. der Satz richtet sich nach der dänischen Sozialhilfe.



Den Antrag und weitere Informationen bekommt man beim lokalen statsamt !

Ergänzung:
Arrow
http://www.statsforvaltning.dk/site.aspx?p=1221

 
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