Arbeitsunfall in Dänemark
Nach einem Arbeitsunfall in Dänemark soll ich in Deutschland weiterbehandelt werden. Wie läuft die Abrechnung?
Wie in Deutschland auch ist die Krankenversicherung nicht nur für die Kosten einer Heilbehandlung zuständig, die aufgrund eines Arbeitsunfalls erforderlich ist. Für Grenzpendler mit dänischem Arbeitsverhältnis ist die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) zuständig, Bezirksverwaltung Wuppertal, Außenstelle Duisburg, Düsseldorfer Str. 193, 47053 Duisburg. Tel.: 0203 2952176, E-Mail: verbindungsstellen@bgf.de. Die BGF sollte dem behandelndem Arzt als Abrechnungsstelle genannt werden, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
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