Dänemark Portal
  Arbeitsunfall in Dänemark
 

Arbeitsunfall in Dänemark

Nach einem Arbeitsunfall in Dänemark soll ich in Deutschland weiterbehandelt werden. Wie läuft die Abrechnung?

Wie in Deutschland auch ist die Krankenversicherung nicht nur für die Kosten einer Heilbehandlung zuständig, die aufgrund eines Arbeitsunfalls erforderlich ist. Für Grenzpendler mit dänischem Arbeitsverhältnis ist die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) zuständig, Bezirksverwaltung Wuppertal, Außenstelle Duisburg, Düsseldorfer Str. 193, 47053 Duisburg. Tel.: 0203 2952176, E-Mail: verbindungsstellen@bgf.de. Die BGF sollte dem behandelndem Arzt als Abrechnungsstelle genannt werden, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Quelle

 
  Heute waren schon 26 Besucher (31 Hits) hier!  
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden