Ärztliche Behandlung
Das Formular E111 ist nur für den Urlaub in Dänemark gedacht. Wenn man von seinem Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit nach Dänemark entsandt wird oder dort kurzzeitig eine selbständige Tätigkeit braucht man eine Bescheinigung E106.
Die Formulare bekommt man bei seiner Krankenkasse.
Bei Arbeitslosigkeit braucht man für die Ärztliche Behandlung kein zusätzliches Formular.
Die persönlichen Papiere
Auf jeden Fall sollte man folgende Papiere mitbringen, wenn man einen Job in Dänemark sucht:
- Einen gültigen Pass/Personalausweis
- Einen Lebenslauf auf dänisch
- Prüfungszeugnisse/Diplom, evt. Arbeitszeugnisse übersetzt ins dänische
- Diverse Fotokopien der persönlichen Papiere
- Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der Kinder
|