Wissenswertes über den Verkehr in Dänemark
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Einreisende aus den meisten westeuropäischen Ländern benötigen nur den gültigen Führerschein ihres Landes oder einen internationalen Führerschein, Kraftfahrzeughaft-pflichtversicherungsschein und das Nationalitätenzeichen.
Die grüne Versicherungskarte ist nicht erforderlich, da die gesetzliche Haftpflicht- versicherung auch in enge Zeit sparen. Caravans können zoll- und steuerfrei nur zusammen mit dem Personenwagen eingeführt werden. Sie müssen registriert sein und Nummernschild und Nationalitätenzeichen tragen. Aus der Haftpflichtversicherung muss deutlich hervorgehen, dass sie auch für das Anhängerfahrzeug gilt.
Höchstgeschwindigkeiten
Autobahnen:
130 km/h* auf den meisten Autobahn-Strecken.
80 km/h* PKW bzw. Motorrad mit Anhänger/Wohnwagen, LKW und Busse.
Bei bestimmten ausgewählten und ausgeschilderten Autobahnstrecken gibt es für leichtere Lastzüge ein Überholverbot, wobei sie keine anderen Kraftfahrzeuge für eine begrenzte Strecke in der Zeit von 6-18 Uhr (Montag-Freitag) überholen dürfen.
Im Umkreis größerer Städte sowie auf der Brücke über den Großen Belt bleibt es wegen des dort dichteren Verkehrs bei der alten Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h*.
Andere Straßen:
80 kmh* PKW und Busse
70 km/h*PKW und Motorrad mit Anhänger/Wohnwagen & LKW
In Ortschaften:
50 kmh* (erkennbar am weißen Schild mit Stadtsilhouette).
Bitte beachten, dass LKW und PKW mit Anhänger/Wohnwagen und Busse in Ortschaften die 50 kmh* nicht überschreiten dürfen, auch wenn die örtliche Beschilderung eine höhere Geschwindigkeit gestattet. *) es sei denn, dass eine niedrigere/höhere Begrenzung ausgeschildert ist. Auch geringe Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit werden an Ort und Stelle mit hohen Geldstrafen belegt. Ausländer bilden keine Ausnahme - wer nicht zahlen kann, muss den Wagen bei der Polizei hinterlassen.
Verkehrsregeln
Die Mehrzahl der Verkehrsschilder folgt dem internationalen Standard. Rotweiße Vorfahrtzeichen oder weiße Dreiecke auf der Fahrbahn müssen unbedingt beachtet werden und erfordern erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Tempo auf die Fußgänger einstellen und diese beim Betreten des Zebrastreifens nicht gefährden. An Straßenkreuzungen und im Kreisverkehr vor Fußgängern anhalten, wenn sie die Straße, in die man selbst einbiegen will, überqueren. Rad- und Mopedfahrer anhalten, wenn man selbst abbiegen will. Besondere Aufmerksamkeit gebührt den von hinten kommenden Fußgängern, Rad- und Mopedfahrern, wenn man selbst rechts einbiegt.
Autos und Motorräder müssen rund um die Uhr das Abblendlicht auch im klaren Wetter einschalten. Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel benutzt werden
Motorradfahrer sind zum Tragen eines Sturzhelms verpflichtet. Hänger und Hängergerät sind für Motorräder gestattet, für Mopeds aber nicht.
Warndreieck muss vorhanden sein
Mobiltelefone ohne Freisprecheinrichtung, dürfen während des Fahrens in Danemark nicht benutzt werden. Verstoße hiergegen werden mit einer Geldstrafe in Höhe von DKK 500 bestraft.
Das Auto darf in Dänemark nicht an ansässige Personen ausgeliehen werden.
Keine Autobahn- oder Mautgebühren, außer an den Storebælt- und Øresundbrücken.
Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn (sog. Haifischzähne) bedeuten "Vorfahrt beachten!"
Beim Fahrspur-Wechsel auf Autobahnen muss man den Blinker setzen. Verstoße hiergegen werden mit einer Geldstrafe von DKK 500 bestraft. Warnblinklicht muss angeschaltet werden, wenn eine gefährliche Situation auf der Autobahn eintreffen sollte.
Sicherheitsgurt ist für den Fahrer und Beifahrer vorgeschrieben. Wenn im Auto vorhanden, auch Gurtpflicht für die Rückbank. Parken und Halten Parken oder Halten ist nach der Hauptregel an der rechten Fahrbahn erlaubt, ist aber auf Landstraßen und Autobahnen untersagt. Unter den folgenden Umständen ist Halten oder Parken auch untersagt:
bei durchgezogenen Streifen, und wenn der Abstand von der Markierung bis an das Auto weniger als 3 Meter beträgt
bei Abstand von weniger als 10 Metern vor einem Fußgängerübergang, einer Straßenkreuzung oder Radwegausfahrt
auf Radwegen und in Fußgängerübergängen
an Bushaltestellen, wo der Bordstein gelb gemalt ist, oder wenn dies nicht der Fall ist, innerhalb einer Entfernung von 12 Metern vom Bushaltestellenschild
Falsch Parken kostet DKK 510 , die direkt an Ort und Stelle bezahlt werden kann. Die Polizei kann das Auto auf Kosten des Besitzers abschleppen lassen. Zusätzlich kommt noch eine Geldstrafe hinzu. Auf Parkverbots-Schildern können Zusatztafeln angebracht sein, wenn zeitlich begrenztes Parken gestattet ist. Schwarze oder weiße Zahlen bedeuten montags bis freitags, und eingeklammerte Zahlen bedeuten samstags. Rote Zahlen bedeuten sonn- und feiertags.
Ein Halt von weniger als 3 Minuten, oder Be- und Entladen von Fahrgästen oder Gepäck, gilt nicht als Parken. Eine Parkscheibe ist für zeitlich begrenztes Parken vorgeschrieben.
Autofahren unter Alkoholeinfluss
Der Alkoholspiegel darf beim Autofahren in Dänemark nicht 0,5 Promille übersteigen.
Alkohol und Medikamente am Steuer werden streng bestraft, auch wenn kein Schaden verursacht wird.
Quelle : www.dk.netz-online.com/index.php